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AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von bikefittingstudio.com

Bikefitting-Studio.com by Daniel Hechenblaickner, mit Sitz in 6020 Innsbruck, Leopoldstrasse 4 führt die Dienstleistung Bikefitting (Fahrradbiometrie / Fahrradergonomie) durch. Biomechanische Tests und Analysen, Trainingsberatung, mechanische Einstellung und Optimierung der Sitzposition, Beratung, Erteilung von Auskünften, Empfehlungen sind Teil des Procederes. Darüber hinaus stellt Daniel Hechenblaickner allgemeine, nicht personenbezogene Informationen auf der Homepage zu Verfügung.

Allgemeines

Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als AGB bezeichnet) sind alle Dienstleistungen von Bikefitting-Studio.com by Daniel Hechenblaickner, im Folgenden kurz bezeichnet als „Bikefitting-Studio“. Die AGB gelten sowohl für Frauen als auch für Männer, auch wenn nur die männliche Bezeichnung angeführt wurde. Mit der Anmeldung und Nutzung der Dienstleistungen akzeptiert der Kunde die AGB. Die jeweils gültige Form der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist im Internet unter www.bikefitting-studio.com einsehbar.

Anmeldung

Die Anmeldung ist nur online über die Website www.bikefitting-studio.com möglich.
Der Kunde sichert zu, dass die bei der Online Anmeldung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Die vereinbarte Dienstleistung gilt als verbindlich wenn der Termin für die Dienstleistung durch den Kunden und durch Bikefitting-Studio schriftlich per Email oder SMS bestätigt wurden. Der Kunde akzeptiert die AGB und DSGVO mittels Anklicken im Kontaktformular.

Gutscheine

Gutscheine, sind ab dem Ausstellungsdatum gültig und können somit von der begünstigten Person und ohne Ablaufdatum eingelöst werden. Mit der Bitte um eine vorherige Terminvereinbarung wird das Bikefitting zum vereinbarten Termin durchgeführt. Gutscheine werden bei der Terminfindung soweit möglich „bevorzugt“ behandelt.

Zahlungsbedingungen

Das Honorar (umsatzsteuerbefreit gem. §6 Abs 1 Z 19 UStG) ist außer bei einem Gutschein jeweils unmittelbar nach dem Bikefitting zu bezahlen (Kartenzahlung vor Ort ist möglich). Honorare gemäß gültiger Preisliste.

Gutscheine werden per Überweisung bezahlt und gelangen nach Kontoeingang zur Gültigkeit.

Die Nichtinanspruchnahme der Leistungen berechtigt nicht zu Abzügen. Im Falle der kurzfristigen Absage ohne Gründe) wird mit Stornogebühr begegnet und nach der gesetzlichen Frist im Klagsweg geltend gemacht. Die Kosten für Anwaltsgebühren und Verzugszinsen, sowie Inkasso- und Mahnspesen trägt der Kunde in vollem Umfang.

Absage und Krankheit

Der vereinbarte Termin kann vom Kunden und von Bikefitting-Studio mit einer Frist von einem Werktag ohne Angabe von Gründen storniert werden.

Kurzfristige Absagen vom Kunden oder von Bikefitting-Studio werden bei Unfall oder Krankheit (durch ein ärztliches Attest) bestätigt. Ansonsten und bei Nichterscheinen, werden dem Kunden Stornokosten verrechnet, diese sind entsprechend den Zahlungsbedingungen einzuzahlen. Nichterscheinen ohne Absage des vereinbarten Termines führt umstandslos zur Stornorechnung, der Termin wurde schließlich reserviert. Es wird versucht im Falle des Nichterscheinens zum Termin den Kunden telefonisch zu erreichen. Er erhält zuätzlich im Voraus eine Erinnerungs-SMS an die im Anmeldeformular angegebene Nummer. Dieser „Reminder“ dient dazu beide Parteien an den vereinbarten Termin zu erinnern.

Grundlage für die Stornogebühr sind § 1293 und § 1168 Abs 1 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB).
§ 1168 – Vereitlung der Ausführung: Dies ist die Hauptgrundlage. Wenn ein Kunde/Patient einen fest vereinbarten Termin nicht einhält (und nicht rechtzeitig absagt), liegt dies in seiner Sphäre. Der Therapeut war zur Leistung bereit, konnte sie aber durch den Kunden nicht erbringen. Er hat dennoch Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
§ 1293
Schadensersatzrecht: Ein Termin, der so kurzfristig abgesagt wird, dass er nicht mehr weitervergeben werden kann. Der Schaden (entgangener Gewinn) kann nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen geltend gemacht werden kann.

Haftung

Die Haftung von Bikefitting-Studio für Personen-, Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen und Bewegungstests haftet Bikefitting-Studio nicht.

Die Änderung der Sitzposition ist nur durch Fixierung des vom Kunden mitgebrachten Fahrad in einem Smarttrainer und das Lösen allfälliger Verschraubungen möglich. Der finale und korrekte Sitz wird mittels Drehmomentschlüssel geprüft. Die dazu vorgeschriebenen Drehmomente werden gemäß den Angaben der Hersteller auf dem jeweiligen Bauteil selbst oder in den Anleitungen der Komponentenhersteller, durchgeführt.

Die Innensechskant- oder Torx- Schrauben für die Fixierung und Klemmungen von: Sattelgestell, Sattelstütze, Vorbau am Gabelschaft und Abschlussdeckel bzw. Lenkungslagersystem, Vorbau am Lenker, Bremsgriffe, Schaltgriffe bzw. Brems- und Schalthebeleinheit, Aeroaufsatz, Armpads und Pedalcleats an beiden Schuhen werden gelöst und mit den empfohlenen Anzugsdrehmomenten festgezogen. Räder mit Sattelstützen-Klemmen aus Carbon, die nur geringe Anzugsdrehmomente vertragen, werden nicht angenommen!

Für allfällige Verletzungen, Unfälle, Stürze, Personen- oder Sachschäden, die nach der Dienstleistung auftreten, übernimmt Radvermessung keine wie auch immer geartete Haftung, sie können nicht in Zusammenhang mit der Dienstleistung gebracht werden.

Kleine Kratzer oder Lackabsplitterungen können während des Bikefittings und vorher/ nacher beim Anbringen und Lösen des Fahrades vom Smarttrainer vorkommen und berechtigen nicht zu Ersatz oder sonstigen Ansprüchen.

Der Kunde wird auf diese Haftungsausschlüsse im Anamneseblatt nochmals ausdrücklich hingewiesen und bestätigt diese mit seiner Unterschrift.

Sollte ein Bauteil trotz sachgemäßer Behandlung Schaden erleiden, wird gemeinsam nach einer Lösung und Ersatz gesucht!

Gesundheitszustand des Kunden

Beim Bikefitting wird körperliche Belastung und das wiederholte Auf- und Absteigen vom Fahrrad und Podest abverlangt, deshalb ist die Durchführung eines Bikefittings nur bei vollständiger Gesundheit gestattet. Physiotherapeutisch relevante oder orthopädische Probleme müssen bei der Anamnese angegeben werden, damit beim Bikefitting darauf Rücksicht genommen werden kann. Allfällige im Rahmen des Bikefittings eintretende gesundheitliche Beeinträchtigungen müssen unverzüglich bekannt gegeben werden.
Der Kunde versichert, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden und dass dem Ausführen von Übungen sowie der Aktivität am Fahrrad keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Die Kundin versichert ferner, dass keine Schwangerschaft bekannt ist. Die Durchführung eines Bikefittings ist unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten (letzteres bei Ausnahme nur unter ärztlicher Aufsicht) nicht gestattet.

Bikefitting-Studio trifft jedoch keinerlei diesbezügliche Überprüfungspflicht.

Alle im Rahmen des Bikefittings stattfindenden Übungen und Tests werden grundsätzlich auf eigenes Risiko durchgeführt und somit wird für allfällige Verletzungen oder gesundheitlich nachteilige Folgen von Bikefitting-Studio keine wie immer geartete Haftung übernommen, es sei denn, Bikefitting-Studio würde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen.

Etwaige Schutzauflagen oder anders geartete Richtlinien werden laut der geltenden Verordnung eingehalten.

Minderjährigkeit

Die Verantwortung bei minderjährigen Kunden liegt bei den Erziehungsberechtigten.

Erfolg

Bikefitting-Studio richtet sich nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und setzt „state of the art“ Methoden um. Die Umsetzung geschieht nach bestem Wissen und Gewissen. Für den Eintritt eines bestimmten, vom Kunden beabsichtigten Behandlungserfolges oder sonstige Zwecke zu erwartender Erfolge kann keine Gewähr übernommen werden.

Datenschutzbestimmungen

Kundendaten werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die Bikefitting-Studio in der Anamnese zur Verfügung gestellt werden, gespeichert werden. Der Kunde erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass die Kontaktdaten für Newsletter oder Informationen von Bikefitting-Studio verwendet werden dürfen. Diese Erklärung ist jederzeit widerrufbar. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben. Genauere Bestimmungen unter: DSVGO

Anamnese/ Mitschrift

Das Bikefitting ist lösungsorientiert. Es wird kein Ergebnisprotokoll erstellt oder etwaige Maß- oder Messungsergebnisse (Messprotokolle) zu verfügung gestellt. Das Anamneseblatt während des Fittings garantiert einen vollständigen Ablauf und dient Bikefitting-Studio als Zusammenschnitt für die bestmögliche finale Positionseinstellung. Diese Daten  werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben.

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